Patienteninformation

Heilpraktische Behandlungen werden von vielen privaten Krankenversicherungen übernommen.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Kosten der Therapie übernommen werden können. Die Honorarberechnung orientiert sich an dem Gebühren-verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985. Genaueres entnehmen Sie bitte der Honorartabelle. Download


Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker bisher nicht.


HINWEIS

Laut aktueller Rechtsprechung bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei heilpraktischen Therapien nicht um wissenschaftlich/schulmedizinisch anerkannte und bewiesene Verfahren handelt und somit auch die Wirksamkeit wissenschaftlich/schulmedizinisch nicht bewiesen ist.

Bitte beachten Sie auch das Impressum und die Datenschutzerklärung.

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